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| TEILUNGSERKLÄRUNG |
Teilungserklärung > Abgeschlossenheitsbescheinigung > Genehmigung > Umwandeln in Eigentumswohnung > Langenfeld
Unser Kompetenz – Ihr Vorteil
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Soll ein bebautes Grundstück geteilt werden, benötigen Sie eine Genehmigung.
Wir vom Architekturbüro Fedder. Mäkelt und Partner GbR beantragen eine Genehmigung
bei der zuständigen Baubehörde.
Bei dieser Aufteilung stellen wir sicher, daß die jeweilige Wohnung abgeschlossen ist.
Ferner werden die Gemeinschaftsanteile aufgeteilt. Innerhalb von 4 –6 Wochen erhalten Sie
wenn alle Unterlagen wie Lageplan, Grundrisse, Schnitte und Wohnflächenberechnungen vollständig
sind, eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung, dem Lageplan / Bauplänen ist ein Termin bei einem Notar
notwendig. Er erstellt die notarielle Teilungserklärung , die ins Grundbuch eingetragen wird.
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Um Ihre Anfragen an uns stellen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular.
Ihre kostenlose Anfrage an unseren Architekt nehmen wir gerne entgegen.
Vielen Dank!
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| TEILUNGSERKLÄRUNG |
Zum Thema:
Teilungsgenehmigung für Langenfeld
Teilungserklärung und Abgeschlossenheitsbescheinigung in Langenfeld für Eigentümer oder Miteigentümer von Mehrfamilienhäusern,
Mietswohnungen und Grundstücken. Vorrausetzung für Umwandlung inn Eigentumswohnungen und wird von der Baubehörde erteilt.
Es werden die vom Architekten erstellten Grundrisse aller Geschoße, der Hausschnitt und alle Ansichten überprüft,
ob die einzelnen Räume bzw. Wohnungen in sich abgeschlossen sind. Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt
das Bauamt in Langenfeld Eigentümern von Mehrfamilienhäusern, die planen, ihre Wohnungen zu verkaufen, daß alle
Wohnungen baulich getrennt sind, dass sie als Eigentumswohnung verkauft oder beliehen werden können.
Als Alleineigentum zugeordnet können Räume wie z.B. Speicherräume oder Kellerräume. Als abgeschlossen
können auch Garagenstellplätze Tiefgaragenplatz und die Terrasse gelten. Gemeinschaftseigentum aller Miteigentümer
sind Treppenhaus, Heizungskeller, Fahrradkeller und Waschräume im Dachstuhl.
Abgeschlossenheitsbescheinigung für Langenfeld
Aufteilung in Wohnungseigentum bedarf einer notariellen Teilungserklärung, die in das Grundbuch eingetragen
wird. Die Bescheinigung, bei deren Beantragung Ihnen Ihr Architekt hilft.
Kosten Aufteilung in Wohnungseigentum und Teileigentum für Langenfeld
Notargebühren bzw. die Beurkundungsgebühren richten sich nach dem Geschäftswert des Hauss.
Hinzu kommen noch Verwaltungsgebühren der Baubehörde für die Abgeschlossenheitsbescheinigung.
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