Architekten Langenfeld

Architekten für Langenfeld

Ihr Architekt in Sachen Neubau Umbau und Erweiterung.
Sachverständiger und Gutachter für Immobilien Brandschutz und Wärmedämmung.

 
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Bauantrag > Nutzungsänderung > Flächen Berechnungen > Abstandflächen > Langenfeld

Unsere Kontakte - Ihr Vorteil
  Das Architekturbüro Fedder, Mäkelt und Partner Gbr hat langjährige Kontake zu Bauämtern in unserem Bundesland. Weit über 1000 positive Baugenehmigungen haben wir für zufriedene Bauherren in vielen Städten erfolgreich bearbeitet.
Gute Kontakte zu den Baubehörden und unsere Erfahrung gewährleisten eine zügige Abwicklung ihres Bauvorhabens.

Das Bauordnungsrecht der einzelnen Länder, regelt wie und was gebaut werden kann. Aufgrund unserer Tätigkeiten an verschiedensten Bauprojekten im ganzen Bundesgebiet, können wir Sie fachgerecht auch für Ihr Bauprojekt beraten.
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BAURECHT / PLANUNGSRECHT
Zum Thema:
BAUANTRAG in Langenfeld
In Deutschland bedarf es zur Errichtung oder Änderung eines Hauses einer Baugenehmigung, deren Erlangung der Bauantrag dient. Der Architekt ertellt die Bauantragsformulare und Stimmt das Bauvorhaben mit den Behörden ab.
NUTZUNGSÄNDERUNG in Langenfeld
Auch die bloße Änderung der Nutzungs ist baugenehmigungspflichtig z.B. ungenutzter Dachraum in Wohnraum, Lagerflächen in Büroflächen, Ladenlokal in ein Sonnenstudio, Büro als Praxis, Umwandlung von Büroräumen in Verkaufsräume in Langenfeld. Dabei ist eine Betriebsbeschreibung nur erforderlich bei gewerblichen und andwirtschaftlichen Maßnahmen. Der Lageplan, Grundrisse aller Geschosse, die von der Nutzungsänderung betroffen sind sowie Schnitte sind einzureichen.
Nutzflächenberechnung, Herstellungskosten, Stellplatzberechnung und statische Berechnungen können erforderlich sein. In Einzelfällen können Schallschutzgutachten oder ein Brandschutzkonzept /Rettungswegpläne erforderlich sein. Diese werden von unseren Sachverständigen aufgestellt werden. Das Architekturbüro Fedder, Mäkelt & Partner GBr leifert alles aus einer Hand.
ABSTANDSFLÄCHE in Langenfeld Als Abstandsfläche bezeichnet man die Fläche eines Grundstückes, das von Bebauung freizuhalten ist. Hauptgründe für Abstandsflächen sind die ausreichende Belichtung, der Brandschutz und der Abstand zwischen Nachbarn. Für bestimmte Bauwerke, wie z.B. Garagen oder Gartenhaus sehen die Bauordnungen Ausnahmen vor Es kann vom Nachbarn eine so genannte Abstandsflächen-Baulast / Erklärung unterzeichnet werden, so dürfen diese Flächen auch auf das Nachbargrundstück fallen. BEBAUUNGSPLAN in Langenfeld Im Bebauungsplan werden Merkmale der Nachbarbebauung wie Dachformen und Fassadengestaltung festgesetzt, Die Art der baulichen Nutzung 1 geschossig, 1 1/2 geschossig oder 2 geschossig ist nach den in der näheren Umgebung zu bewerten. In der BauNVO werden Gebiete zugeordnet. (z.B. Allgemeines Wohngebiet WA, Gewerbegebiet, Industrigebiet, Sondergebiet). Das Maß der baulichen Nutzung bezieht sich auf die Höhe der Bebauung und die Ausnutzung des Grundstücks. (Geschossfläche und überbaute Grundstücksfläche)